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Mit der erneuten Novellierung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund fallen viele Corona-Beschränkungen. So entfällt ab sofort die 3G-Regel im Nahverkehr. Der Nachweis über Impfung oder Test ist nicht mehr notwendig. Zur Benutzung unserer Busse bleibt aber das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend.